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Dichtheitskontrolle gemäß EG-VO 517-2014

Verwendete Kältemittel in Kühlsystemen werden nach Ihrem Treibhauspotential gewichtet und unterliegen regelmäßigen gesetzlichen Prüfungen.
Um die Emission von bestimmten fluorierten Treibhausgasen zu verringern, gilt laut EU die neue F-Gase-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 517/2014) des Europäischen Parlaments seit dem 01. Januar 2015.

Wir prüfen Ihre Kälteanlage gemäß der neuen F-Gaseverordnung und sorgen für einen funktionierenden und zuverlässigen Betrieb.
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Prüffristen häufig verwendeter Kältemittel im Überblick.

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Dichtheitskontrolle gemäß EG-VO 517-2014

In der Europäischen Union muss gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 seit dem 01.01.2015 jeder Kältemittelkreislauf gemäß dem Kältemittel bezogenen CO2 Äquivalenzwert auf Dichtheit geprüft werden.
Diese Prüfung sind durch ein nach ChemKlimSchutzV § 6 Abs. 1 & Abs. 2 zertifiziertes Unternehmen nach ChemKlimSchutzV § 5 Abs.2 zertifiziertes Personal durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Verantwortung für die Durchführung und Dokumentation der oben genannten Prüfung obliegt dem Betreiber der Anlage. Alle Nachweisdokumente sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

KUNDENNUTZEN:

airkom ist zertifiziert und verfügt über das entsprechende Fachpersonal zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen an Ihren Kälteanlagen