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Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden ?

  1. ortsveränderlich elektrische Betriebsmittel - Geräte die während des Betriebs bewegt werden können. Beispiel: Bohrmaschinen, Kabeltrommeln, elektrische Büro-Geräte
  2. ortsfeste elektrische Betriebsmittel - Geräte die fest angebracht und schwer beweglich sind. Beispiel: Klimageräte, Standbohrmaschinen
  3. elektrische Anlagen - Zusammenschluss mehrerer elektrischer Betriebsmittel. Beispiel: Lüftungs- und Kälteanlagen, Niederspannungshauptverteilungen und Unterverteilungen, Rolltore und Türanlagen
  4. elektrische Maschinen - Maschinen die in der Regel aus mehreren elektrischen Antrieben bestehen. Beispiel: Produktionsanlagen, große Werkzeugmaschinen

elektrische Prüfung gemäß DGUV V3

Die DGUV Vorschrift regelt die Überprüfung von unter Spannung stehenden, ortsfesten sowie ortsveränderlichen Anlagen und Maschinen.
Hiermit soll Unfällen und Verletzungen des Personals, das an den Maschinen arbeitet vorgebeugt, sowie ein reibungsloser Betrieb der Maschine gewährleistet werden.
Geprüft wird die Anlage selbst, die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen und dazugehörigen Betriebsmittel.