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Sommeraktion - Förderung Ihrer Klimaanlage

15.06.2021 Zum Jahresbeginn 2021 ist die Zuschussvariante der BEG gestartet, wie das BMWi mitteilt. Mit bis zu 35 Prozent bezuschusst sind im Zuge der neuen Förderrichtlinie BEG EM ab sofort auch Luft/Luft-Wärmepumpen (z.B. Klimasplitgeräte).
Nutzen auch Sie Ihr airkom-Fördervorteil. Wir beraten Sie gern!

Eine elektrisch betriebene Wärmepumpen muss durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut getestet werden. Dies gilt ebenso für alle Wärmepumpen die mit der Wärmequelle Luft betrieben werden.

Durch den Einsatz einer Luft/Luft-Wärmepumpe mit entsprechendem Prüfnachweis können Antragsteller von bis zu 35 Prozent Bundesförderung profitieren.

Lassen Sie sich zu Ihren Luft/Luft-Wärmepumpen (z.B. Klima-Splitgeräten) beraten und profitieren Sie von dem airkom-Fördervorteil.

Wärmepumpen mit Luft als Wärmequelle sind unter folgenden (technischen) Voraussetzungen förderfähig.

Mindestvoraussetzungen

  • Bestandsgebäude: Bauantrag/ -anzeige > 5 Jahre
  • Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto)
  • Wärmepumpen ≤ 12 kW (Wärmequelle Luft)
  • Raumheizungs-Energieeffizienz (ns) mind. 181%*
  • Heiz-/ Kühlleistung max. 12 kW
  • Effizienzklasse A++ oder A+++
  • Wärmepumpen > 12 kW (alle Wärmequellen)
  • Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (ns,h) mind. 150%*

*Alle Wärmepumpen, die in der Liste "Wärmepumpen mit Prüf-/Effiziensnachweis" aufgeführt sind, erfüllen automatisch die geforderten Effizienzvoraussetzungen.

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